Die Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker müssen von den Patienten selbst getragen werden.
Meine Rechnungen erstelle ich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Private Kranken- und Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die Kosten
im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, Beihilfestellen oft anteilig.